Einwendungen / Stellungnahme gegen die 28.
Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich Boslar – Ratsbeschluss vom 13.09.2011
und gegen Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“ – Ratsbeschluss vom
13.09.2011
Viele Fragen und Befürchtungen entstehen:
Wie sieht die Lärmbelastung - besonders nachts - für uns betroffene Anwohner
aus und wie wird dem entgegengewirkt? Wird hier auf Kosten unserer Gesundheit
geplant und gebaut?
Sind die Landwirte, deren Äcker bebaut werden, über deren eigene
gesundheitlichen Auswirkungen informiert worden? Sind die Anwohner vom Bothenhof
und Grünen Pfädchen sich dieser Auswirkungen bewusst oder wird darüber bewusst
nicht informiert?
Werden wir uns demnächst nicht mehr im Feld spazieren gehen können wegen
Gefährdung durch die Windräder?
Werden in Zukunft die Unfälle auf der Autobahn und der B55 zunehmen, da die
Autofahrer durch den Schattenwurf irritiert sind? Wer bedenkt die Eisbildung auf
den Flügeln der Windräder? Werden die Windräder bei Temperaturen um 2 Grad
Celsius abgeschaltet. oder müssen Motorrad- und Autofahrer mit Eisgeschossen
rechnen?
Wird die Einflugschneise der AWACS geändert, oder müssen wir mit Gefährdung
des Flugverkehrs rechnen?
Welche weiteren Auswirkungen sind auf Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und
Mensch zu erwarten, vor allem auch über die Gemeindegrenzen von Linnich hinweg?
Wer kommt für die Wertverluste unserer Immobilien auf, wenn die Auswirkungen
auf unsere Gesundheit wissenschaftlich bewiesen sind?
Werden die gesetzlichen Grenzwerte geprüft? Von wem und in welchem
Zeitabstand? Was passiert bei Überschreitungen? Wer ist für zeitweise
Abschaltungen bei Schattenwurf und Eisflug zuständig und verantwortlich?
Gegen die im Betreff genannten Änderungen des
Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes erheben wir
nachfolgende Bedenken bzw. Einwendungen:
1. Die bisherige Information der betroffenen Anwohner war
nicht der Bedeutung der geplanten Maßnahme und möglicher Folgen für Mensch und
Natur angemessen.
2. Die erste Informationsveranstaltung wurde nicht von
neutraler Seite geleitet, sondern nur von den Befürwortern der Maßnahmen.
3. Der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
ist mit 1000 Meter bei einer Höhe von 200 Meter viel zu gering.
4. Bei Windkraftanlagen mit einer Bauhöhe von 200 m beruhen
die vorgelegten Messergebnisse lediglich auf theoretischen Simulationen
und Errechnungen, er fehlt jegliche praktische Erfahrung und langfristige
wissenschaftliche Untersuchungen.
5. Der IP 12 „Tetzer Weg“ wird als „Außenbereich“
gekennzeichnet, obwohl er nur ca. 50m von der Wohnbebauung entfernt ist.
Mit 38,8 dB überschreitet er die Grenzwerte für Wohngebiete bei Nacht.
6. Die riesigen Windanlagen von 200m Höhe
beeinträchtigen und verändern das Landschaftsbild der Region nachhaltig. Im
Gutachten „Eingriffsermittlung Landschaftsbild“ wird die „Visuelle
Verletzlichkeit“ mit 8 auf einer Skala von 1-10 beurteilt. Ein Wert von 9-10
führt laut Gutschten zu einer Beurteilung als „Tabufläche für mastartige
Bebauung“.
Die Einstufung von 2 für „Ästhetischen Eigenwert“ können wir nicht
nachvollziehen. Die Weitläufigkeit der Landschaft ist eine Besonderheit unserer
Region.
7. Die gesundheitlichen Gefahren für die Menschen können
nicht ausgeräumt werden. Es besteht die Gefahr von Eiswurf. Der Schattenwurf
beeinträchtigt den Verkehr auf der A44 und der L366/B55.
8. Die dauerhafte Schalleinwirkung kann eine Fülle von
Krankheiten auslösen. Der Lärm der Windräder addiert sich zu der Lärmbelastung
durch L366/B55 / A44. Der Lärm wird bei Süd- bis Westwind stärker nach
Mersch getragen.
9. Die Folgen des nicht hörbaren Infraschalls sind noch zu
wenig erforscht.
10. Die riesigen WKAs haben negative Auswirkungen auf die Verkehrswerte
unserer Gebäude und Grundstücke.
11. Das Ziel, eine Verringerung des CO2 - Ausstoßes durch
erneuerbare Energien zu erreichen, ist fehlgeschlagen. Es müssen
Speichermöglichkeiten für Energie geschaffen werden, bevor weiter in
Energieerzeugung investiert wird, bei der wir Strom sogar kostenlos an das
Ausland abgeben.
12. Der Bürgermeister schreibt in seiner Bekanntmachung im „Linfo“: Es
sind erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild, Tiere,
Pflanzen und Menschen zu erwarten. Wenn Sie die negativen Auswirkungen so genau
kennen, sollte Sie diese auch im Einzelnen benennen oder die Maßnahmen
unterbinden.
Deshalb beantragen wir:
a) Verlängerung der Frist für die Einreichung von
Einwendungen.
b) Verwerfung der Pläne, zumindest Zurückstellung bis
gesicherte Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige und Gerichte
vorliegen.
c) In jedem Fall Erhöhung der Mindestabstände zur
Wohnbebauung oder /und Verringerung der zulässigen Bauhöhe auf 100
Meter.
d) Besondere Bewertung des Schatten- und Eiswurfs auf A44
und L366/B55.