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Dies sind Auszüge aus den Einwendungen gegen den Bebaugsplan Nr.4 "Windenergie Boslar"

Einwendungen / Stellungnahme  gegen die 28.  Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich Boslar – Ratsbeschluss vom 13.09.2011 und gegen Bebauungsplan Nr. 4 „Windenergie Boslar“ – Ratsbeschluss vom 13.09.2011

Viele Fragen und Befürchtungen entstehen:

Wie sieht die Lärmbelastung - besonders nachts - für uns betroffene Anwohner aus und wie wird dem entgegengewirkt? Wird hier auf Kosten unserer Gesundheit geplant und gebaut?

Sind die Landwirte, deren Äcker bebaut werden, über deren eigene gesundheitlichen Auswirkungen informiert worden? Sind die Anwohner vom Bothenhof und Grünen Pfädchen sich dieser Auswirkungen bewusst oder wird darüber bewusst nicht informiert?

Werden wir uns demnächst nicht mehr im Feld spazieren gehen können wegen Gefährdung durch die Windräder?

Werden in Zukunft die Unfälle auf der Autobahn und der B55 zunehmen, da die Autofahrer durch den Schattenwurf irritiert sind? Wer bedenkt die Eisbildung auf den Flügeln der Windräder? Werden die Windräder bei Temperaturen um 2 Grad Celsius abgeschaltet. oder müssen Motorrad- und Autofahrer mit Eisgeschossen rechnen?

Wird die Einflugschneise der AWACS geändert, oder müssen wir mit Gefährdung des Flugverkehrs rechnen?

Welche weiteren Auswirkungen sind auf Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und Mensch zu erwarten, vor allem auch über die Gemeindegrenzen von Linnich hinweg?

Wer kommt für die Wertverluste unserer Immobilien auf, wenn die Auswirkungen auf unsere Gesundheit wissenschaftlich bewiesen sind?

Werden die gesetzlichen Grenzwerte geprüft? Von wem und in welchem Zeitabstand? Was passiert bei Überschreitungen? Wer ist für zeitweise Abschaltungen bei Schattenwurf und Eisflug zuständig und verantwortlich?

Gegen die im Betreff genannten  Änderungen des Flächennutzungsplanes  und der Aufstellung des Bebauungsplanes erheben wir nachfolgende Bedenken bzw. Einwendungen:

1.    Die bisherige Information der betroffenen Anwohner war nicht der Bedeutung der geplanten Maßnahme und möglicher Folgen für Mensch und Natur angemessen.

2.    Die erste Informationsveranstaltung wurde nicht von neutraler Seite geleitet, sondern nur von den Befürwortern der Maßnahmen.

3.    Der Abstand der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung  ist mit 1000 Meter bei einer  Höhe von 200 Meter viel zu gering.

4.    Bei Windkraftanlagen mit einer Bauhöhe von 200 m beruhen die vorgelegten Messergebnisse  lediglich auf theoretischen Simulationen und Errechnungen, er fehlt jegliche praktische Erfahrung und langfristige wissenschaftliche Untersuchungen.

5.    Der IP 12 „Tetzer Weg“ wird als „Außenbereich“ gekennzeichnet, obwohl er nur  ca. 50m von der Wohnbebauung entfernt ist. Mit 38,8 dB überschreitet er die Grenzwerte für Wohngebiete bei Nacht.

6.    Die riesigen  Windanlagen von 200m Höhe beeinträchtigen und verändern das Landschaftsbild der Region nachhaltig. Im Gutachten „Eingriffsermittlung Landschaftsbild“ wird die „Visuelle Verletzlichkeit“ mit 8 auf einer Skala von 1-10 beurteilt. Ein Wert von 9-10 führt laut Gutschten zu einer Beurteilung als „Tabufläche für mastartige Bebauung“.
Die Einstufung von 2 für „Ästhetischen Eigenwert“ können wir nicht nachvollziehen. Die Weitläufigkeit der Landschaft ist eine Besonderheit unserer Region. 

7.    Die gesundheitlichen Gefahren für die Menschen können nicht ausgeräumt werden. Es besteht die Gefahr von Eiswurf. Der Schattenwurf beeinträchtigt den Verkehr auf der A44 und der L366/B55.

8.    Die dauerhafte Schalleinwirkung kann eine Fülle von Krankheiten auslösen. Der Lärm der Windräder addiert sich zu der Lärmbelastung durch L366/B55 / A44. Der Lärm wird bei Süd- bis Westwind stärker  nach Mersch getragen.

9.    Die Folgen des nicht hörbaren Infraschalls sind noch zu wenig erforscht.

10.  Die riesigen WKAs haben negative Auswirkungen auf die Verkehrswerte unserer Gebäude und Grundstücke.

11.   Das Ziel, eine Verringerung des CO2 - Ausstoßes  durch erneuerbare Energien zu erreichen, ist fehlgeschlagen. Es müssen Speichermöglichkeiten für Energie geschaffen werden, bevor weiter in Energieerzeugung investiert wird, bei der wir Strom sogar kostenlos an das Ausland abgeben. 

12.  Der Bürgermeister schreibt in seiner Bekanntmachung im „Linfo“: Es sind erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und Menschen zu erwarten. Wenn Sie die negativen Auswirkungen so genau kennen, sollte Sie diese auch im Einzelnen benennen oder die Maßnahmen unterbinden.

Deshalb beantragen wir:

a)    Verlängerung der Frist für die Einreichung von Einwendungen.

b)    Verwerfung der Pläne, zumindest Zurückstellung bis gesicherte Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige und Gerichte vorliegen.

c)    In jedem Fall Erhöhung der Mindestabstände zur Wohnbebauung  oder /und Verringerung der zulässigen Bauhöhe auf 100 Meter.

d)    Besondere Bewertung des Schatten- und Eiswurfs auf A44 und L366/B55.



 
© 2024 Bürgerinitiative Boslar Broich Mersch "Für Windkraft mit Augenmaß" | Letzte Aktualisierung am 05.04.2018