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- Büro VDH hat 6 Wind-Potentialflächen im Gemeindegebiet Linnich untersucht,
von denen 4 als grundsätzlich geeignet identifiziert worden sind
(Körrenzig/Hottorf, Gereonsweiler, Boslar und Floßdorf). Nach Abwägung anhand
der Faktoren "größte Flächen unter Einhaltung des 1.000 Meter Abstandes",
"bestehende Vorbelastungen", "vertretbare Fernwirkungen", "sehr gutes
Windpotenzial" wurden dem Stadtentwicklungsausschuss am 05.07.2011 von VDH
aber nur 2 Flächen als Windstandorte empfohlen: Körrenzig/Hottorf und
Gereonsweiler.
Quelle: STADT LINNICH Beschlussvorlage
B-114/2011
Man Bemerke: Selbst der Planer der Stadt Linnich war
offensichtlich nicht vollumfänglich von Boslar überzeugt, ansonsten hätte er
den Standort zusätzlich empfohlen.
- Am gleichen Tag setzt sich der Stadtentwicklungs-Ausschuss über die
Empfehlung des Planers hinweg und beschließt auch für Boslar als 3.
Potentialfläche die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit Flächennutzungs-
und Bebauungsplanänderung.
Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den
05.07.2011.
- Weitere hilfreiche Informationen liefert die Beschlussvorlage vom
08.09.2011
"Die Stadt Linnich hat bereits eine
Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen (Anmerkung: Körrenzig).
Durch diese wird die oben genannte Ausschlusswirkung für das gesamte übrige
Gemeindegebiet erreicht."
Quelle: STADT LINNICH
Beschlussvorlage B-162/2011
D.h., alle zusätzlichen Windparks
(Gereonsweiler, Erweiterung Körrenzig/Hottorf, Boslar) erfolgen ausschließlich
auf Betreiben der Stadt Linnich.
- "Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem
Rat der Stadt Linnich zur konkreten Ausweisung der Windkraftvorrangzone
„Potenzialfläche 3 – Boslar“, 1. den Flächennutzungsplan der Stadt
Linnich, Teilbereich Boslar, gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern
(Änderung Nr. 28). 2. Für den räumlichen Bereich der
Vorrangzone einen vorhabenbezogenen Bebauungsplangem. §
2 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen. 3. Die Planung zu Zfr.
1 und Zfr. 2 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 4.
Mit der Verfügungsberechtigten der Parzellen innerhalb der zu überplanenden
Fläche, der BMR ernergy solutions GmbH, ist ein städtebaulicher Rahmenvertrag
abzuschließen, nach dem diese die gesamten Kosten des Bauleitverfahrens
trägt. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB ist sicherzustellen 6. Es ist zu ermitteln, wie die
Stadt Linnich am Betriebsergebnis beteiligt werden
kann."
Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den
08.09.2011.
Mit dem Instrument "vorhabenbezogenen Bebauungsplan"
können alle Einzelheiten bis hin zu den konkreten Standorten, den Abmessungen
und den technischen Spezifikationen der einzelnen Anlagen bereits im Stadium
der Bauleitplanung festgelegt werden. Das eigentliche Genehmigungsverfahren
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) verkürzt sich damit
wesentlich. Offensichtlich wollte die Stadt Linnich das eigentliche
Genehmigungsverfahren bei externen Behörde verkürzen bzw. auf ein Minimum
reduzieren.
- Über die Beschlussvorlage der Stadt hinaus beschließt der
Stadtentwicklungsausschuss an diesem Tag zusätzlich unter Punkt
6
"Es ist zu ermitteln, wie die Stadt Linnich am Betriebsergebnis
beteiligt werden kann".
Quelle: Stadt Linnich Beschluss zur
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den
08.09.2011.
Intention scheint also seitens der Politik gewesen zu
sein, sich wie ein Unternehmer zu verhalten und eine Ergebnisbeteiligung
anzustreben. Je höher ein Windrad ist, desto höher ist natürlich auch das
Ergebnis desselbigen. Ob die Stadt diese Klausel in den Vereinbarungen
durchgesetzt hat, ist nicht bekannt.
- Am 08.05.2012 hat das Büro VDH dem Ausschuss erste Entwürfe zur Änderungen
des FNP/Bebauungsplan vorgelegt, in denen es u.a. zu den Planungen des
Vorhabenträger BMR heißt:
"4 BESCHREIBUNG DES
VORHABENS Die Vorhabenträger, die BMR energy solutions, Hückelhoven,
sehen vor, im Plangebiet 6 Windenergieanlagen folgenden Typs zu errichten:
Repower-Anlagen MM92 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.170 MW und
einer jeweiligen Gesamthöhe von ca. 146,25 m. Die
Turm-/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp1 00 m, der
Rotordurchmesser beläuft sich auf 92,5m"
Quelle: BEGRÜNDUNG
ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April
2012
Das bedeutet, dass sich der Investor ursprünglich mit viel
weniger zufriedengegeben hat als heute in der Diskussion ist.
- Offensichtlich war das Gebiet auch nicht so interessant,
denn...
"Windhöffigkeit Die Fläche ist wie das gesamte
Stadtgebiet laut Karte des Deutschen Wetterdienstes für eine
Windenergienutzung ausreichend geeignet (mittelmäßig).
Auf den Flächen herrscht die stärkste Windhäufigkeit innerhalb
des Stadtgebietes."
Quelle: BEGRÜNDUNG ZUM
VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April
2012
- "2.4 Alternativenprüfung/ Standortuntersuchung
Im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung wurde das Stadtgebiet flächendeckend untersucht,
um die Eignung des Standorts bzw. Planungsalternativen zu prüfen. Hierbei kam
die Analyse zu dem Ergebnis, dass der Planbereich zur Anordnung von
Windenergieanlagen geeignet ist."
Quelle: BEGRÜNDUNG ZUM
VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 -ENTWURF WINDPARK BOSLAR Stand April
2012
Das steht im Widerspruch zur o.g.
Niederschrift.
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