Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die wir bezüglich des
Windparks am UL-Flugplatz zusammengetragen haben. Auf Basis dieser Informationen
fordern wir die Rücknahme der Änderunggenehmigung bzg. des
UL-Flugplatzes und damit verbunden den Stopp des Windparks
Boslar:
- Laut Planungsunterlagen der Stadt Linnich
sind Flugplatzbereiche Ausschlussbereiche. Der
UL-Flugplatz in Linnich-Boslar ist nach §6 LuftVG zugelassen.
Als Sonderlandeplatz ist er ein Flugplatz!
- Das erste Gutachten des FraunhoferIWES musste
wegen fehlerhafter Rechenmodelle korrigiert werden.
Im jetzigen Gutachten werden mehr als 4 mal höher Böengeschwindigkeiten
ermittelt.
- Die Gutachten berücksichtigen keine dynamischen Belastungen
auf Flugzeuge und nur die Auswirkungen von jeweils einem
Windrad.
- Das Gutachten beruht nur auf numerische Simulationen. Es wurden
keine praktischen Versuch durchgeführt.
- Herr Hante vom Aeroclub NRW und Herr Konrad vom DULV. e.V stehen dem
Gutachten kritisch gegenüber. Herr Hante hält es für Piloten "geradezu
lebensbedrohend gefährlich", die Anweisung des Gutachtens
anzuwenden.
- Das NRW Verkehrsministerium will mittlerweile nach §14
LuftVG genehmigungspflichtige Windkraftanlagen nicht mehr genehmigen,
wenn sie den Flugbetrieb einschränken oder
gefährden.
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