Für Windräder gelten bestimmte Mindestabstände zu Verkehrswegen. Die
Flügelspitzen müssen mindestens 40m Abstand zur Fahrbahn haben.
Die Empfehlung, wegen Eiswurf den 1,5-fachen Abstand der Höhe
einzuhalten, wird zumindest bei WEA 1, WEA2 und WEA3 nicht berücksichtigt, wie
auf der Karte der Standorte zu sehen.
Nachzulesen im Abschnitt "Infrastruktur", Seite 2 der Begründung
der Flachennutzungsplanänderung
Der Eiswurf betrifft sicher auch die Feldwege. Fußgänger und Landwirte bei
der Arbeit müssen bei entsprechender Witterung um ihre Gesundheit
fürchten.