Mit diesen Dokumenten, einer Karte vom Januar 2014 und dieser Sitzungsvorlage, soll der Weg für neue Jülicher
Vorrangzonen geebnet werden.
In der Ausschusssitzung am 09.03.2015 hatte man den Eindruck, die
Jülicher Verwaltung drängt: Auf das die Ausweisung von neuen Zonen und auch aufs
Tempo. Vom Beigeordneten Martin Schulz wurde angeführt, dass bald die
Förderungen und damit das Interesse von Investoren in Windkraft
zurückgeht. Außerdem könnten potentielle Investoren Windräder "Einklagen",
wenn keine neuen Zonen ausgewiesen würden. Von den Ausschussmitgliedern
kamen eigentlich nur kritische Nachfragen, die von dem Mitarbeitern des
Planungsbüros nur teilweise beantwortet wurden. Die SPD-Fraktion meldete
weiteren Beratungsbedarf an, weswegen keine Abstimmung erfolgte.
Zu
den Unterlagen bleibt folgendes anzumerken:
Die Gemeinde hat Planungshoheit und legt die Mindestabstände und weitere
Kennwerte fest. In den Einwendungen beim Windpark Boslar forderte die Stadt
Jülich die maximale Windradhöhe von 150 m bei mindestens 10-fachem
Abstand zur Höhe.
Der Schutzabstand zu Einzelhöfen beträgt laut Karte 500 m. Hier werden
die Anwohner in zwei Klassen eingeteilt: Menschen in Einzelhöfen wird nicht
der gleiche Schutz gewährt, wie Menschen in Siedlungsgebieten.
Bei Unterbringung von Asylbewerbern im Sendergebäude sind mindesten 500m
Abstand, mit Gleichheitsgrundsatz 1000 m, einzuhalten. Auch für das
Wohnhaus auf dem Sendergelände, falls bewohnt, entsprechende Abstände
einzuhalten. Das Sendergebäude liegt innerhalb der Zone 6, die entsprechend
beschnitten wird.
Der Abstand der Windräder zur Fahrbahnen soll entsprechend Winderlass
NRW vom 11.07.2011 (Az. X A 1 - 901 -3/202), das 1,5 - Fache der Nabenhöhe
plus Rotordurchmesser zum Fahrbahnrand betragen. Damit entfällt ein Bereich von
ca. 300-350 m beidseitig der Autobahn und der Landstraßen. Diese beschneiden
Zone 5 und 6 und 20.
Falls der Windpark nördlich des Interkommunalen Gewerbegebiets errichtet
wird, entsteht ein "Lärmdenkmalschutz" für dieses Gebiet.
Der 1000 m Bereich um Sevenich und um Serrest fehlen. Wird er
berücksichtigt, entfällt ein Bereiche von Zone 1. Auf der anderen
Seite wird die Zone 1 von den Abständen zur Autobahn beschnitten und
verschwindet damit wie die Zonen 2 und 3 fast vollständig.
Auch die Zonen 7A, 14 und 15 entfallen, wenn man alle Siedlungen gleich
behandelt und 1000 m Schutzabstand gewährt.
Die Zonen 9 und 7b sind zu klein für
Vorrangzonen.