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Aktuelles aus Jülich

Mit diesen Dokumenten, einer Karte vom Januar 2014 und dieser Sitzungsvorlage, soll der Weg für neue Jülicher Vorrangzonen geebnet werden.



In der Ausschusssitzung am 09.03.2015 hatte man den Eindruck, die Jülicher Verwaltung drängt: Auf das die Ausweisung von neuen Zonen und auch aufs Tempo. Vom Beigeordneten Martin Schulz wurde angeführt, dass bald die Förderungen und damit das Interesse von Investoren in Windkraft zurückgeht. Außerdem könnten potentielle Investoren Windräder "Einklagen", wenn keine neuen Zonen ausgewiesen würden. Von den Ausschussmitgliedern kamen eigentlich nur kritische Nachfragen, die von dem Mitarbeitern des Planungsbüros nur teilweise beantwortet wurden. Die SPD-Fraktion meldete weiteren Beratungsbedarf an, weswegen keine Abstimmung erfolgte.

Zu den Unterlagen bleibt folgendes anzumerken:

  • Die Gemeinde hat Planungshoheit und legt die Mindestabstände und weitere Kennwerte fest. In den Einwendungen beim Windpark Boslar forderte die Stadt Jülich die maximale Windradhöhe von 150 m bei mindestens 10-fachem Abstand zur Höhe.
  • Der Schutzabstand zu Einzelhöfen beträgt laut Karte 500 m. Hier werden die Anwohner in zwei Klassen eingeteilt: Menschen in Einzelhöfen wird nicht der gleiche Schutz gewährt, wie Menschen in Siedlungsgebieten.
  • Bei Unterbringung von Asylbewerbern im Sendergebäude sind mindesten 500m Abstand, mit Gleichheitsgrundsatz 1000 m, einzuhalten. Auch für das Wohnhaus auf dem Sendergelände, falls bewohnt, entsprechende Abstände einzuhalten. Das Sendergebäude liegt innerhalb der Zone 6, die entsprechend beschnitten wird. 
  • Der Abstand der Windräder zur Fahrbahnen soll entsprechend Winderlass NRW vom 11.07.2011 (Az. X A 1 - 901 -3/202), das 1,5 - Fache der Nabenhöhe plus Rotordurchmesser zum Fahrbahnrand betragen. Damit entfällt ein Bereich von ca. 300-350 m beidseitig der Autobahn und der Landstraßen. Diese beschneiden Zone 5 und 6 und 20.
  • Falls der Windpark nördlich des Interkommunalen Gewerbegebiets errichtet wird, entsteht ein "Lärmdenkmalschutz" für dieses Gebiet. 
  • Der 1000 m Bereich um Sevenich und um Serrest fehlen. Wird er berücksichtigt, entfällt ein Bereiche von Zone 1. Auf der anderen Seite wird die Zone 1 von den Abständen zur Autobahn beschnitten und verschwindet damit wie die  Zonen 2 und 3 fast vollständig.
  • Auch die Zonen 7A, 14 und 15 entfallen, wenn man alle Siedlungen gleich behandelt und 1000 m Schutzabstand gewährt.
  • Die Zonen 9 und 7b sind zu klein für Vorrangzonen.  


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    © 2024 Bürgerinitiative Boslar Broich Mersch "Für Windkraft mit Augenmaß" | Letzte Aktualisierung am 05.04.2018