Es wird von den Vorhabenträgern frühzeitig versucht, das harte
Auschlusskriterium „Flugplatz“ aufzuweichen. Die sicherheitsrelevante Platzrunde
wird durch einen direkten Anflug ersetzt, der zudem noch Richtungsänderungen
aufweist. Motorschirmflieger wird das Durchfliegen der Nachlaufzonen komplett
untersagt. Ein Naturschutzgebiet muss jetzt überflogen werden. In einem neuen
Gutachten werden Auflagen für 3-Achser gemacht. Beim Durchflug der Nachlaufzonen
müssen Geschwindigkeitsbereiche abhängig vom Abstand zur WEA und der
Windgeschwindigkeit eingehalten werden.
Unverständlich, wieso der UL-Verein
Boslar diesen Restriktionen zustimmt.
Zeitliche Abfolge:
- Herbst 2011: Treffen: Stadt Linnich, Kreis Düren, Vertreter
UL-Flugplatz, Büro VDH und Luftaufsichtsbehörde.
Es war schon sehr
früh klar, dass der Flugplatz ein „Problem für den Windpark“ ist. Es soll ein
Gutachten erstellt werden. Dieses wird im Frühjahr 2012
vorgestellt.
Dokumente: Stadt Linnich, Beschlussvorlage_B-153-2012 vom 07.09.2012
Genehmigung zur Befestigung eines Wirtschaftswegs.
- 26. September 2012: Datierung der Fertigstellung des 1. Gutachtens des
Fraunhofer IWES.
Das im Frühjahr laut Beschlussvorlage vorgestellte
Gutachten war noch nicht endgültig.
Dokumente: Fraunhofer IWES 26Sept 2012 mit Kommentaren.pdf
- Offenlage zur Änderungsgenehmigung: Termin unbekannt. Zeitlich vor
"frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit" bezüglich Windpark.
- 20. August 2013: Erteilung der Änderungsgenehmigung. Die Genehmigung wird
noch vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Windpark Boslar
erteilt. Die Offenlage und Einspruchsfrist endet dementsprechend
früh.
Dokumente: UL-Linnich Änderungsgenehmigung , UVPG Verzicht.
- Januar 2014: Offenlage bezüglich Windpark
Boslar.
-Flugplatzbereiche sind Ausschlussbereiche.
-Keine
Erwähnung der Änderungsgenehmigung bezüglich Flugplatz in der
Offenlage.
- 22. November 2014. Anschreiben an die Bezirksregierung durch Hermann
Wirtz:
Vor Anschreiben Kontaktaufnahme mit Hr. Axel Schneider, 2.
Vorsitzender des UL-Clubs und Beauftragter des Vereins bezüglich Windpark. Er
verweist an die Bezirksregierung, weil er "keine falschen Auskünfte erteilen
möchte".
- Einwendungen bezüglich Wegfalls der Platzrunde.
-
Richtungsänderung im Anflug bei 377m.
- Auswirkungen auf Motorschirme –
keine starren Flügel - werden nicht berücksichtigt.
- Motorschirme halten
sich wegen der geringeren Geschwindigkeit länger im Nachlaufbereich auf.
-
Langsame Motorschirme und schnellere 3-Achser benutzen den gleichen
Anflugweg.
- Es werden die Auswirkungen von nur einem Nachlaufbereich
berücksichtigt. Im Anflug werden mehrere Nachlaufbereiche
durchflogen.
- Turm im Anflug aus Südwest(06)
- Neuer Anflug führt
über Naturschutzgebiet, das nicht überflogen werden darf.
- Schwierigkeiten
(z. B. Motorprobleme) während des Steigflugs werden nicht
berücksichtigt.
Dokumente: Anschreiben Bezirksregierung 22Nov2014. Anlagen 1-10.
- 18. Dezember 2014 Antwort der Bezirksregierung (BR):
- Anflug ist
gängige Praxis auf vielen Plätzen.
- Genehmigung ist
bestandskräftig.
- Fraunhofer-Gutachten ist bei Änderung der WKA
Standorte anzupassen.
Dokumente: Antwort BR 18. Dezember 2014
Aus
Änderungsgenehmigung (Anlage zur Antwort der Bezirksregierung):
- Besondere
Auflagen für Motorschirme: kein durchfliegen der Nachlaufzonen!
-
Landschafts- und Naturschutzgebiete werden nicht beeinflusst.
- Geringe
Anzahl Flugbewegungen: über 500 sind der BR zu melden.
Dokumente: UL-Linnich Änderungsgenehmigung 20.August 2013
- 15.Oktober 2014 2. Gutachten Fraunhofer IWES
- Fehlerhafte
Rechenmodell führen zu höheren Böenbelastungen. 1.Gutachten 1,5 m/s , 2.
Gutachten 6,8 m/s. Belastungen sind mehr als 4x höhergegenüber den ersten
Gutachten.
- Aus den höheren Böengeschwindigkeiten folgen Auflagen für die
Fluggeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Abstand zu den Windrädern und der
aktuellen Windgeschwindigkeit.
- Vorgaben sind in der Praxis kaum
einhaltbar, da aus Interpolationen die korrekte Fluggeschwindigkeit während
des Flugs berechnet werden soll.
- Falls die Geschwindigkeit nicht
eingehalten werden kann, sollen die Nachlaufbereiche unterflogen werden.
-
Dynamische Belastungen und seitlich einwirkende Böen werden, wie im ersten
Gutachten, nicht berücksichtigt.
- Piloten sollen
Flugerfahrungen austauschen.
- Hinweis des Instituts, dass die
Berechnungen nicht richtig sein müssen.
- Tabelle 3 zeigt aus Simulation
gewonnene Ergebnisse, wo maximale Geschwindigkeiten kleiner als minimale sind.
Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar.
-Tabelle 3 führt Werte bis
113m/s (408 Km/h) auf. Diese Werte sind nicht
Praxisrelevant.
Dokument: Fraunhofer IWES 15.Okt.2014 mit Kommentaren.
- 16. Januar 2015 Anschreiben an Bezirksregierung durch Hermann Wirtz
-
Nachfrage bezüglich weiterer Gültigkeit der
Änderungsgenehmigung.
Dokument: Anschreiben BR - Änderungsbenehmigung UL-Flugplatz Linnich
16.Jan.2015
- 29. Januar 2015 Antwort der Bezirksregierung
- Ausführungen zur
flugbetrieblichen Sicherheit werden geprüft.
- Auflagen sind
wahrscheinlich
Dokument: Antwort BR 29.Jan.2015 mit Kommentar
- Januar 2015 Info bezüglich der Gutachten des Fraunhofer IWES an Aeroclub
NRW / Deutscher Ultraleichtfliegerverband DULV e.V. via
E-Mail.
Dokumente: Anschreiben DULV 22.Jan.2014, Anschreiben Aeroclub
20.Jan.2015
- 23. Januar 2015 Antwort DULV.eV Herr Jo. Konrad
- Waren als
Sachverständige beteiligt.
- Verwunderung über theoretischen Ansatz des
Fraunhofer IWES. Messflüge mit gängigem Fluggerät am Platz wurden
abgelehnt.
Dokument: E-Mail vom 23.01.2015
(Anm. H. Wirtz.: Am
Platz sind viele Motorschirme, die Nachlaufbereiche nach
Gutachten meiden müssen)
- 05. Februar 2015 Antwort Aeroclub NRW, Herr Hante.
- Vorschläge des
Gutachtens sind lebensbedrohend gefährlich.
- Ungeeignetes Gutachten
suggeriert sichere Durchführung des Flugbetriebs.
Dokument: Schreiben des Aeroclub, Herr Hante, 05.
Feb.2015
- Aktuell muss die Bezirksregierung die akademischen "Schlußfolgerungen" des
FraunhoferIWES in praktische Auflagen für den Flugbetrieb verpacken.
Wird fortgesetzt.