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Historie

Es wird von den Vorhabenträgern frühzeitig versucht, das harte Auschlusskriterium „Flugplatz“ aufzuweichen. Die sicherheitsrelevante Platzrunde wird durch einen direkten Anflug ersetzt, der zudem noch Richtungsänderungen aufweist. Motorschirmflieger wird das Durchfliegen der Nachlaufzonen komplett untersagt. Ein Naturschutzgebiet muss jetzt überflogen werden. In einem neuen Gutachten werden Auflagen für 3-Achser gemacht. Beim Durchflug der Nachlaufzonen müssen Geschwindigkeitsbereiche abhängig vom Abstand zur WEA und der Windgeschwindigkeit eingehalten werden.
Unverständlich, wieso der UL-Verein Boslar diesen Restriktionen zustimmt.

Zeitliche Abfolge:

  • Herbst  2011: Treffen: Stadt Linnich, Kreis Düren, Vertreter UL-Flugplatz, Büro VDH und Luftaufsichtsbehörde. 
    Es war schon sehr früh klar, dass der Flugplatz ein „Problem für den Windpark“ ist. Es soll ein Gutachten erstellt werden. Dieses wird im Frühjahr 2012 vorgestellt.
    Dokumente: Stadt Linnich,  Beschlussvorlage_B-153-2012 vom 07.09.2012 Genehmigung zur Befestigung eines  Wirtschaftswegs.
  • 26. September 2012: Datierung der Fertigstellung des 1. Gutachtens des Fraunhofer IWES.
    Das im Frühjahr laut Beschlussvorlage vorgestellte Gutachten war noch nicht endgültig.
    Dokumente: Fraunhofer IWES 26Sept 2012 mit Kommentaren.pdf
  • Offenlage zur Änderungsgenehmigung: Termin unbekannt. Zeitlich vor "frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit" bezüglich Windpark.
  • 20. August 2013: Erteilung der Änderungsgenehmigung. Die Genehmigung wird noch vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Windpark Boslar erteilt. Die Offenlage und Einspruchsfrist endet dementsprechend früh.
    Dokumente: UL-Linnich Änderungsgenehmigung , UVPG Verzicht.
  • Januar 2014: Offenlage bezüglich Windpark Boslar. 
    -Flugplatzbereiche sind Ausschlussbereiche.
    -Keine Erwähnung der Änderungsgenehmigung bezüglich Flugplatz in der Offenlage.
  • 22. November 2014. Anschreiben an die Bezirksregierung durch Hermann Wirtz:
    Vor Anschreiben Kontaktaufnahme mit Hr. Axel Schneider, 2. Vorsitzender des UL-Clubs und Beauftragter des Vereins bezüglich Windpark. Er verweist an die Bezirksregierung, weil er "keine falschen Auskünfte erteilen möchte".
    - Einwendungen bezüglich Wegfalls der Platzrunde.
    - Richtungsänderung im Anflug bei 377m.
    - Auswirkungen auf Motorschirme – keine starren Flügel - werden nicht berücksichtigt.
    - Motorschirme halten sich wegen der geringeren Geschwindigkeit länger im Nachlaufbereich auf.
    - Langsame Motorschirme und schnellere 3-Achser benutzen den gleichen Anflugweg.
    - Es werden die Auswirkungen von nur einem Nachlaufbereich berücksichtigt. Im Anflug werden mehrere Nachlaufbereiche durchflogen. 
    - Turm im Anflug aus Südwest(06)
    - Neuer Anflug führt über Naturschutzgebiet, das nicht überflogen werden darf.
    - Schwierigkeiten (z. B. Motorprobleme) während des Steigflugs werden nicht berücksichtigt.
    Dokumente:  Anschreiben Bezirksregierung 22Nov2014. Anlagen 1-10.
  • 18. Dezember 2014 Antwort der Bezirksregierung (BR):
    - Anflug ist gängige Praxis auf vielen Plätzen.
    - Genehmigung ist bestandskräftig. 
    - Fraunhofer-Gutachten ist bei Änderung der WKA Standorte anzupassen. 
    Dokumente: Antwort BR 18. Dezember 2014 
    Aus Änderungsgenehmigung (Anlage zur Antwort der Bezirksregierung):
    - Besondere Auflagen für Motorschirme: kein durchfliegen der Nachlaufzonen!
    - Landschafts- und Naturschutzgebiete werden nicht beeinflusst.
    - Geringe Anzahl Flugbewegungen: über 500 sind der BR zu melden.
    Dokumente: UL-Linnich Änderungsgenehmigung  20.August 2013
  • 15.Oktober 2014 2. Gutachten Fraunhofer IWES 
    - Fehlerhafte Rechenmodell führen zu höheren Böenbelastungen. 1.Gutachten 1,5 m/s , 2. Gutachten 6,8 m/s. Belastungen sind mehr als 4x höhergegenüber den ersten Gutachten.
    - Aus den höheren Böengeschwindigkeiten folgen Auflagen für die Fluggeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Abstand zu den Windrädern und der aktuellen Windgeschwindigkeit.
    - Vorgaben sind in der Praxis kaum einhaltbar, da aus Interpolationen die korrekte Fluggeschwindigkeit während des Flugs berechnet werden soll. 
    - Falls die Geschwindigkeit nicht eingehalten werden kann, sollen die Nachlaufbereiche unterflogen werden.
    - Dynamische Belastungen und seitlich einwirkende Böen werden, wie im ersten Gutachten, nicht berücksichtigt.
    - Piloten sollen Flugerfahrungen austauschen.
    - Hinweis des Instituts, dass die Berechnungen nicht richtig sein müssen.
    - Tabelle 3 zeigt aus Simulation gewonnene Ergebnisse, wo maximale Geschwindigkeiten kleiner als minimale sind. Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar. 
    -Tabelle 3 führt Werte bis 113m/s (408 Km/h) auf. Diese Werte sind nicht Praxisrelevant.  
    Dokument:  Fraunhofer IWES 15.Okt.2014 mit Kommentaren.
  • 16. Januar 2015 Anschreiben an Bezirksregierung durch Hermann Wirtz
    - Nachfrage bezüglich weiterer Gültigkeit der Änderungsgenehmigung.
    Dokument:  Anschreiben BR - Änderungsbenehmigung UL-Flugplatz Linnich 16.Jan.2015
  • 29. Januar 2015 Antwort der Bezirksregierung
    - Ausführungen zur flugbetrieblichen Sicherheit werden geprüft.
    - Auflagen sind wahrscheinlich
    Dokument:  Antwort BR 29.Jan.2015 mit Kommentar
  • Januar 2015 Info bezüglich der Gutachten des Fraunhofer IWES an Aeroclub NRW / Deutscher Ultraleichtfliegerverband DULV e.V. via E-Mail.
    Dokumente: Anschreiben DULV 22.Jan.2014, Anschreiben Aeroclub 20.Jan.2015
  • 23. Januar 2015 Antwort DULV.eV Herr Jo. Konrad
    - Waren als Sachverständige beteiligt.
    - Verwunderung über theoretischen Ansatz des Fraunhofer IWES. Messflüge mit gängigem Fluggerät am Platz wurden abgelehnt.
    Dokument: E-Mail vom 23.01.2015 
    (Anm. H. Wirtz.: Am Platz sind viele Motorschirme, die Nachlaufbereiche nach Gutachten meiden müssen)
  • 05. Februar 2015 Antwort Aeroclub NRW, Herr Hante.
    - Vorschläge des Gutachtens sind lebensbedrohend gefährlich.
    - Ungeeignetes Gutachten suggeriert sichere Durchführung des Flugbetriebs.
    Dokument: Schreiben des Aeroclub, Herr Hante, 05. Feb.2015
  • Aktuell muss die Bezirksregierung die akademischen "Schlußfolgerungen" des FraunhoferIWES in praktische Auflagen für den Flugbetrieb verpacken.

Wird fortgesetzt.



 
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